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Sicherheitshinweise zum Jahresübergang

Der Jahresübergang ist ein selten großes Event, welches wie kaum ein anderes eine so große

Wahrnehmung in der Öffentlichkeit hat. Die Straßen sind mit Menschen gefüllt, zwischendrin werden

Feuerwerkskörper gezündet.

Um hier entstehenden Gefahren abzuwenden, macht es Sinn, sich an folgende Grundsätze zu halten:

ï‚· Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus

Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um.

Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von

Balkonen. Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht

entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht

zu Hause bleiben.

ï‚· Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung

Das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel erteilt diesen nach

bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein

muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden-

Sicherheitsrisiko! Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur

gefährlich sondern auch strafbar. Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern

ist lebensgefährlich!

 Verwenden Sie ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel

Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/ Neujahr oder die ganzjährige

Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen

nicht verwendet werden (Signalmunition, Seenotrettungsraketen, Magnesiumfackeln etc.).

ï‚· Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel - hier erhalten Sie Auskunft

über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung

ausgeschlossen werden. Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden. Verwenden

Sie Feuerwerkskörper nur Ihrer Bestimmung gerecht und zünden Sie diese niemals in der

Hand. Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie

hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.

ï‚· Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen

Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem

Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine

ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen,

Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.

ï‚· Sichere Umgebung

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
Do, 21.Nov. 08:17 bis Do, 21.Nov. 10:30
Es besteht oberhalb 400 m Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Mi, 20.Nov. 20:00 bis Do, 21.Nov. 11:00
Es tritt leichter Frost zwischen 0 °C und -3 °C auf.
2 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 21/11/2024 - 09:59 Uhr

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