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Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen, sowie der Anordnung von Maßnahmen die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinde. Die Stadt Lage ist nach §6 FSHG verpflichtet in regelmäßigen Abständen eine Brandschau durchzuführen. Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.

Durch die Brandschau soll festgestellt werden, ob bei der baulichen Anlage der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, die Voraussetzungen für die Selbstrettung der gefährdeten Personen gegeben sind, die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist, die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert ist und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.

Die Brandschau wird von Feuerwehrbeamten der Stadt Lage an brandschaupflichtigen Objekten durchgeführt. Je nach Gefährdungsgrad, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Jahren, muss die nächste Brandschau durchgeführt werden. Der Termin der Brandschau wird dem Gebäudeeigentümer oder Betreiber schriftlich mitgeteilt.

Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Lage vom 15. Juni 2000.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN
Fr, 02.Jan. 10:00 bis Fr, 02.Jan. 19:00
Es treten Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 55 km/h (15 m/s, 30 kn, Bft 7) und 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) anfangs aus südwestlicher, später aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9) gerechnet werden.
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
Fr, 02.Jan. 10:00 bis Sa, 03.Jan. 11:00
Es besteht Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL
Fr, 02.Jan. 15:00 bis Sa, 03.Jan. 11:00
Es tritt im Warnzeitraum weiterhin leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 5 cm auf. In Staulagen werden Mengen bis 10 cm erreicht. Verbreitet wird es glatt.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Fr, 02.Jan. 17:00 bis Sa, 03.Jan. 11:00
Es tritt leichter Frost zwischen -1 °C und -4 °C auf. Über Schnee sinken die Temperaturen auf Werte bis -6 °C.
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Fr, 02.Jan. 19:00 bis Sa, 03.Jan. 06:00
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 55 km/h (15 m/s, 30 kn, Bft 7) aus westlicher Richtung auf.
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Sa, 03.Jan. 09:00 bis Sa, 03.Jan. 16:00
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 55 km/h (15 m/s, 30 kn, Bft 7) anfangs aus südwestlicher, später aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) gerechnet werden.
6 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 02/01/2026 - 18:40 Uhr

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