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Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen, sowie der Anordnung von Maßnahmen die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinde. Die Stadt Lage ist nach §6 FSHG verpflichtet in regelmäßigen Abständen eine Brandschau durchzuführen. Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.

Durch die Brandschau soll festgestellt werden, ob bei der baulichen Anlage der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, die Voraussetzungen für die Selbstrettung der gefährdeten Personen gegeben sind, die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist, die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert ist und ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.

Die Brandschau wird von Feuerwehrbeamten der Stadt Lage an brandschaupflichtigen Objekten durchgeführt. Je nach Gefährdungsgrad, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Jahren, muss die nächste Brandschau durchgeführt werden. Der Termin der Brandschau wird dem Gebäudeeigentümer oder Betreiber schriftlich mitgeteilt.

Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Lage vom 15. Juni 2000.

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