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Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL
Mi, 07.Jan. 15:00 bis Mi, 07.Jan. 22:00
Es tritt im Warnzeitraum leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 5 cm auf. In Staulagen werden Mengen bis 7 cm erreicht. Verbreitet wird es glatt.
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Mi, 07.Jan. 11:00 bis Mi, 07.Jan. 21:00
Es treten oberhalb 200 m Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südlicher Richtung auf.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Mi, 07.Jan. 18:00 bis Do, 08.Jan. 11:00
Es tritt leichter Frost zwischen -1 °C und -4 °C auf.
Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL
Mi, 07.Jan. 22:00 bis Do, 08.Jan. 08:00
Es tritt im Warnzeitraum leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 5 cm auf. Verbreitet wird es glatt.
4 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 07/01/2026 - 20:40 Uhr

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