Menu

user_mobilelogo

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor SCHNEEFALL
So, 04.Jan. 02:28 bis So, 04.Jan. 11:00
Es tritt im Warnzeitraum Schneefall mit Mengen zwischen 5 cm und 10 cm auf. Verbreitet wird es glatt.
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
Sa, 03.Jan. 11:00 bis So, 04.Jan. 11:00
Es besteht Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL
So, 04.Jan. 02:28 bis So, 04.Jan. 11:00
Es tritt im Warnzeitraum weiterhin leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 5 cm auf. Verbreitet wird es glatt.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Sa, 03.Jan. 17:00 bis So, 04.Jan. 11:00
Es tritt mäßiger Frost zwischen -2 °C und -6 °C auf.
4 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 04/01/2026 - 05:39 Uhr

Immer Informiert !!!

Termine

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31

Besucherzähler

Heute 395

Gestern 1392

Woche 9119

Monat 6497

Insgesamt 8123843

Aktuell sind 114 Gäste und keine Mitglieder online

Anmeldung