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Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
Di, 30.Dec. 17:00 bis Mi, 31.Dec. 10:00
Es besteht Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Di, 30.Dec. 17:00 bis Mi, 31.Dec. 10:00
Es tritt mäßiger Frost zwischen -2 °C und -6 °C auf.
Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL
Mi, 31.Dec. 03:00 bis Mi, 31.Dec. 22:00
Es tritt im Warnzeitraum leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 5 cm auf. In Staulagen werden Mengen bis 10 cm erreicht. Verbreitet wird es glatt.
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Mi, 31.Dec. 06:00 bis Do, 01.Jan. 06:00
Es treten oberhalb 400 m Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) anfangs aus nordwestlicher, später aus südwestlicher Richtung auf. In exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
4 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 31/12/2025 - 00:36 Uhr

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