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Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor STARKREGEN
Di, 21.Mai. 19:52 bis Mi, 22.Mai. 00:00
Es tritt Starkregen auf. Dabei werden Niederschlagsmengen zwischen 20 l/m² und 35 l/m² in 6 Stunden erwartet.
1 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 21/05/2024 - 23:33 Uhr

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