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Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
Do, 19.Feb. 18:00 bis Fr, 20.Feb. 11:00
Es besteht vereinzelt Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Do, 19.Feb. 17:00 bis Fr, 20.Feb. 11:00
Es tritt mäßiger Frost zwischen -3 °C und -8 °C auf.
2 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 19/02/2026 - 22:21 Uhr

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