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Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor STARKEM GEWITTER
Mo, 20.Mai. 18:12 bis Mo, 20.Mai. 19:00
Es treten Gewitter auf. Dabei gibt es Starkregen mit Niederschlagsmengen um 15 l/m² pro Stunde sowie Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) und kleinkörnigen Hagel.
1 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 20/05/2024 - 18:23 Uhr

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