Menu

user_mobilelogo

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor FROST
Do, 25.Dec. 10:00 bis Do, 25.Dec. 17:00
Es tritt leichter Frost zwischen 0 °C und -4 °C auf.
1 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 25/12/2025 - 10:43 Uhr

Immer Informiert !!!

Termine

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30

Besucherzähler

Heute 932

Gestern 3005

Woche 13494

Monat 112672

Insgesamt 6802445

Aktuell sind 392 Gäste und keine Mitglieder online

Anmeldung