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Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
So, 28.Dec. 20:03 bis Mo, 29.Dec. 11:00
Es besteht Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor NEBEL
So, 28.Dec. 20:01 bis Mo, 29.Dec. 09:00
Es tritt gebietsweise Nebel mit Sichtweiten unter 150 Metern auf.
Amtliche WARNUNG vor FROST
So, 28.Dec. 17:00 bis Mo, 29.Dec. 11:00
Es tritt leichter Frost zwischen -1 °C und -5 °C auf.
3 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 29/12/2025 - 00:09 Uhr

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