Menu

user_mobilelogo

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
Mo, 29.Dec. 17:07 bis Di, 30.Dec. 11:00
Es besteht Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Mo, 29.Dec. 17:00 bis Di, 30.Dec. 11:00
Es tritt leichter Frost zwischen -1 °C und -5 °C auf.
2 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 30/12/2025 - 06:16 Uhr

Immer Informiert !!!

Termine

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30

Besucherzähler

Heute 208

Gestern 749

Woche 957

Monat 117731

Insgesamt 6807504

Aktuell sind 338 Gäste und keine Mitglieder online

Anmeldung