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Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Stadt Lage rechtzeitig anzuzeigen. Die Stadt Lage entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, kann ihm die Stadt Lage diese Aufgabe übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Freiwillige Feuerwehr Lage die Brandsicherheitswache.

Weitere Erläuterungen werden im §41 der Versammlungsstättenverordnung beschrieben.

News

Unwetterwarnung

Wetterwarnung für Kreis Lippe :
Amtliche WARNUNG vor GLÄTTE
Sa, 03.Jan. 11:00 bis So, 04.Jan. 11:00
Es besteht Glättegefahr.
Amtliche WARNUNG vor LEICHTEM SCHNEEFALL
Sa, 03.Jan. 11:00 bis Sa, 03.Jan. 18:00
Es tritt im Warnzeitraum leichter Schneefall mit Mengen zwischen 1 cm und 5 cm auf. Verbreitet wird es glatt.
Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN
Sa, 03.Jan. 09:00 bis Sa, 03.Jan. 16:00
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 55 km/h (15 m/s, 30 kn, Bft 7) anfangs aus südwestlicher, später aus westlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 65 km/h (18 m/s, 35 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Sa, 03.Jan. 11:00 bis Sa, 03.Jan. 17:00
Es tritt leichter Frost zwischen 0 °C und -4 °C auf.
Amtliche WARNUNG vor FROST
Sa, 03.Jan. 17:00 bis So, 04.Jan. 11:00
Es tritt mäßiger Frost zwischen -2 °C und -6 °C auf.
5 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 03/01/2026 - 13:34 Uhr

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